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Wohngebäudeversicherung: Das sind die besten Versicherungen

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Der 7. Oktober 2017 wird Familie R. lange in Erinnerung bleiben. An diesem Tag löste ein defekter Wäschetrockner einen Brand in ihrem Haus in Solingen aus. Zum Glück konnte die Feuerwehr die Flammen schnell eindämmen, sodass direkte Feuerschäden auf den Kellerraum beschränkt blieben, in dem das Gerät gestanden hatte.

Doch die Hoffnung, mit einem blauen Auge davongekommen zu sein, verpuffte nach der Begehung des Hauses durch einen Gutachter. Durch einen Kamin hatte der Rauch das komplette Gebäude in Mitleidenschaft gezogen und selbst im obersten Geschoss noch Kleidung, Spielsachen und Fotoalben so stark kontaminiert, dass nur ein Lösung blieb: entsorgen.

Auch für die vier R.s hieß es: raus aus dem Gebäude, akute Gesundheitsgefahr! Mehr als drei Monate dauerte die Sanierung. In der Zeit quartierten sich die R.s in einer Ferienwohnung in Solingen ein.

Versicherung übernahm auch die Kosten für eine Ersatzwohnung

Der Schrecken und die Trauer über den Verlust zahlreicher persönlicher Gegenstände sitzen tief. Von nachhaltigen finanziellen Verlusten blieben die R.s zum Glück verschont. Ihre Wohngebäudeversicherung kam für die Schäden am Haus, wie zum Beispiel Malerarbeiten und Erneuerung der Bodendielen in der Küche, auf, und übernahm die Kosten für die Ersatzwohnung.

Einmal mehr ein Beispiel, wie wichtig der Versicherungsschutz ist. Um für möglichst viele Schadenfälle gerüstet zu sein, sollten Hausbesitzer nicht am falschen Ende sparen und einen umfassenden Schutz für ihr Zuhause vereinbaren. Wo es leistungsstarke Tarife zu einem attraktiven Preis gibt, zeigt der Wohngebäudeversicherungstest von FOCUS-MONEY in Zusammenarbeit mit der Rating-Agentur Franke und Bornberg. 

Was in den Versicherungsschutz gehört

Der Standardversicherungsschutz deckt Schäden ab, die durch Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Sturm ab Windstärke acht, Hagel, Leitungswasser und Überspannung am Gebäude selbst und fest damit verbundenen Bauteilen wie Türen, Fenstern, Bodenbelägen oder auch einer Fußbodenheizung entstehen.

Um weitere Ursachen abzusichern, sollten auch Rohrbrüche bei Ab- und Zuleitungen auf und außerhalb des Grundstücks mit erfasst sein. Zudem ist eine ergänzende Elementarschadenversicherung ratsam. Sie springt ein, wenn die Immobilie durch Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsche, Erdsenkung, Schneedruck und Vulkanausbrüche teilweise oder ganz zerstört wird.

Ob und in welchem Umfang ein Haus gegen Elementarschäden versicherbar und zu welchem Preis dies möglich ist, hängt vom Standort ab. An Flussläufen und in Überschwemmungsgebieten gibt es Einschränkungen. Grundsätzlich seien aber 99 Prozent aller Wohngebäude in Deutschland problemlos gegen Naturgewalten versicherbar, betont der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV).

Übernahme von Folgekosten sollte gewährleistet sein

Auf einen möglichst weit gespannten Schutz sollten Versicherungsnehmer auch bei der Übernahme von Kosten Wert legen, die im Zusammenhang mit einem Schaden anfallen können. Das sind zum Beispiel Aufräum- und Abbruchkosten, Hotelkosten, Mehrkosten, die durch behördliche Auflagen entstehen können, Kosten für einen Sachverständigen oder Rückreisekosten aus dem Urlaub, wenn wegen eines Schadens eine Reise abgebrochen werden muss.

Ist ein Teil des Hauses vermietet oder befindet sich auf dem Dach eine Solaranlage, sollten auch der Ausfall von Mietzahlungen und Erlösen aus der Solaranlage mitversichert werden.

Grundsätzlich kommt die Versicherung für die Instandsetzung, Reparatur oder bei einem Totalschaden für den Neubau des Gebäudes beziehungsweise der im Versicherungsschutz eingeschlossenen Nebengebäude. Das können zum Beispiel Carport oder Gartenhaus sein.

Versicherungssumme orientiert sich an Baupreisentwicklung

Für gewöhnlich erfolgt die Versicherung zum gleitenden Neuwert der Immobilie. Die Versicherungssumme passt sich dabei stets der Entwicklung der Baupreise an. Eine Unterversicherung wird so ausgeschlossen.

Brennt das Gebäude beispielsweise vollständig nieder, zahlt der Versicherer einen Neubau in gleicher Art und Güte unabhängig davon, was dieser konkret kostet. Bedingung ist nur, dass binnen drei Jahren nach dem Schaden mit dem Bau begonnen wird. Die Summen für Aufräumkosten, Hotelkosten oder Ähnliches sind in der Regel der Summe nach gedeckelt oder belaufen sich auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme.

Diese Vorsichtsmaßnahmen erwartet die Versicherung

Im Vertrag sollten möglichst auch kundenfreundliche Regelungen festgehalten sein für den Fall, dass ein Schaden auf grob fahrlässiges Handeln zurückgeht. So zahlt die Versicherung auch im Fall, dass beispielsweise ein Brand durch eine unbeaufsichtigte Kerze oder eine in der Küche auf dem heißen Herd stehen gelassene Pfanne entstanden ist.

Nichtsdestotrotz sollten Hausbesitzer eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen beherzigen, um Schäden zu vermeiden und Diskussionen mit der Versicherung aus dem Weg zu gehen. So empfiehlt es sich, einen Feuerlöscher im Haus zu deponieren und hochentzündliche Stoffe wie zum Beispiel Benzin für den Rasenmäher nicht im Haus zu lagern.

Wasserleitungen, Heizungs- und Elektroanlagen gilt es, regelmäßig warten zu lassen. Um ein Einfrieren und Bersten von Wasserleitungen im Winter zu vermeiden, sollte die Heizung nie ganz ausgestellt werden. Das gilt vor allem bei längerer Abwesenheit. Einem Rückstau bei Starkregen kann mit entsprechenden technischen Einrichtungen vorgebeugt werden, die man auch nachträglich noch einbauen kann.

Für Außenbereiche gilt: Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, dass Bäume auf seinem Grundstück sicher stehen und bei Sturm nicht auf das eigene oder das Nachbarhaus stürzen können. Deshalb sollte ein Fachmann regelmäßig den Zustand dieser Bäume prüfen. Morsche Bäume müssen gefällt oder stabilisiert werden.   

 

Quelle: FOCUS Online

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von factum
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