In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der "Rund um Haus und Grund" Wagner Immobilien GmbH, Florastraße 15, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 13788 vertreten durch den Geschäftsführer Michael Wagner
WTA Finanz-Niederrhein GmbH – Insolvenzeröffnung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 88/18
Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 13824 eingetragenen WTA Finanz-Niederrhein GmbH, Hosterfeldstraße 2, 41747 Viersen.
EUROSOLID Wertanlagen GmbH & Co. KG – Insolvenzeröffnung
Das am 23.07.2018 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.01.2019 um 12.00 Uhr eröffnet.
Fine Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG – Insolvenzeröffnung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fine Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG, Hamburger Str. 88, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRA 42222),
vertreten durch Fine Verwaltungs GmbH, Hamburger Str. 88, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 47080),
diese vertreten durch: Oliver William Storz, (Geschäftsführer),
VersVermV tritt am 20. Dezember 2018 in Kraft
Am 19. Dezember 2018 wurde die überarbeitete Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (Versicherungsvertriebsrichtlinie) am 20. Dezember 1018 in Kraft.
Veränderungen im Vorstand der DZ Hyp
Frank M. Mühlbauer scheidet am 31. Dezember 2018 aus dem Vorstand der DZ Hyp aus und folgt zum 1. April 2019 Alexander Boldyreff als Vorstandsvorsitzender der Team Bank.
Verbraucherzentrale: „Bausparkasse darf kein Kontoentgelt verlangen“
Eine Bausparkasse darf kein jährliches Kontoentgelt dafür verlangen, dass sie Kundeninnen und Kunden die Anwartschaft auf ein Bauspardarlehen verschafft.
Bitcoin Victory hat keine KWG-Erlaubnis
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie „Bitcoin Victory“ keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften hat.