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ArchivMärz 2019

Immobilienfonds

Anteile an geschlossenen Immobilienfonds werden verkauft wie warme Semmeln. Spektakuläre Pleiten und die Verurteilung einzelner Initiatoren wegen Kapitalanlagebetrugs zeigen jedoch, dass Sie sich als Anleger bei diesen meist als risikolos angebotenen Produkten ("Immobilien sind immer sicher") heftig die Finger verbrennen können.

Neuer Geschäftsführer bei Investify

Dr. Harald Brock (35) ist seit März 2019 neuer Geschäftsführer des digitalen Vermögensverwalters Investify. Brock war zuvor bei der Sparkassen-Finanzgruppe tätig, wo er bislang als Direktor die Bereiche Vertriebssteuerung, Marketing und Digitalisierung verantwortete.

Maxpool kooperiert mit der Deutschen Vorsorgedaten Bank

Der Finanzdienstleister Maxpool arbeitet künftig mit der Deutschen Vorsorgendatenbank (DVBD) zusammen. Die DVBD unterstützt Makler dabei, rechtlich einwandfreie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen für ihre Kunden zu erstellen. Die Vollmachten werden in einem zentralen Register hinterlegt, welches in Notfallsituationen von Krankenhäusern angefragt wird.

Bund der Versicherten zeigt sich „entsetzt“ über geplanten Provisionsdeckel in der Lebensversicherung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovisionen von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen“ vorgelegt. Der Bund der Versicherten (BdV) ist entsetzt: „Wir erleben erneut eine weitere, massive Unterstützung der Lebensversicherungsunternehmen zu Lasten der Versicherten“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

Pierre Kretzschmar Radebeul – Insolvent

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Pierre Kretzschmar, geb. 28.05.1976, Barkengasse 26, 01445 Radebeul
- wurde am 10.10.2018 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Bautzner Straße 102, 01099 DresdenTelefon geschäftlich: 0351 86275 0 Telefax: 0351 86275 10
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zu

Trustsfund untersteht nicht der Aufsicht der BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie „Trustsfund“ keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Real Auto Trade kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der Real Auto Trade, Berlin, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Grundsteuer-Reform: ZIA bleibt weiter skeptisch

Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, hat sich skeptisch zu den ersten am 14. März 2019 bekannt gewordenen Überlegungen der Länderfinanzminister und von Bundesfinanzminister Scholz beim Thema Grundsteuer geäußert.

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