scoring-verbraucherinfo.de Aktuelle Informationen, rund um den Verbraucherschutz

Pierre Kretzschmar Radebeul – Insolvent

Click to rate this post!
[Total: 5 Average: 4.6]

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Pierre Kretzschmar, geb. 28.05.1976, Barkengasse 26, 01445 Radebeul

– wurde am 10.10.2018 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Rüdiger Weiß, Bautzner Straße 102, 01099 DresdenTelefon geschäftlich: 0351 86275 0 Telefax: 0351 86275 10

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 22.11.2018 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an den Schuldner haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über

die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters

die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters

die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 S. 1 InsO)

die Frage der Unterhaltsgewährung für den Schuldner und dessen Familie aus der Insolvenzmasse

Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)

Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149  Abs. 2 InsO)

Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, den Schuldner und die Gläubiger bis zum 03.01.2019 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Es wird auf die Veröffentlichung zur Restschuldbefreiung vom heutigen Tage hingewiesen.

534 IN 686/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 12.10.2018

Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 534 IN 686/18

Az.: 534/548 IN 686/18

PRESSEKONTAKT

wwr publishing GmbH & Co. KG
Steffen Steuer

Frankfurter Str. 74
64521 Groß-Gerau

Website: www.wwr-publishing.de
E-Mail : [email protected]
Telefon: +49 (0) 6152 9553589

von factum
scoring-verbraucherinfo.de Aktuelle Informationen, rund um den Verbraucherschutz

Archiv