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Dramatischer Schwund bei unabhängigen Finanzdienstleister durch BaFin-Aufsicht

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Derzeit sind Finanzanlagevermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung (GewO) je nach Bundesland entweder bei den Industrie- und Handelskammern (IHKen) oder den Gewerbeämtern beaufsichtigt. Das soll sich in Zukunft ändern, denn die derzeitige Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag den Wechsel der Aufsicht für Finanzanlagenvermittler von den IHKen und Gewerbeämtern hin zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgelegt. Dieses Vorhaben stößt allerdings auf wenig Gegenliebe wie das aktuelle Vermittlerbarometer des Bundesverband Finanzdienstleiter AFW zeigt. Demnach ziehen lediglich drei Prozent der befragten Vermittler die BaFin als Aufsichtsbehörde vor. Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) nennen die Kammern, weitere 20 Prozent die Gewerbeämter als bevorzugte Behörde.

Die BaFin finanziert sich über ein Umlageverfahren bei den beaufsichtigten Personen und Unternehmen. Der AfW rechnet bei einem Aufsichtswechsel zur BaFin mit Kosten in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro pro Zulassungsinhaber und Jahr allein für die Beaufsichtigung. Befragt nach den Konsequenzen antwortete knapp die Hälfte der betroffenen Finanzanlagevermittler (49 Prozent), dass sie nicht bereit wären diese Kosten zu tragen und daher ihre Erlaubnis zurückgeben würden. Lediglich sieben Prozent würden das Finanzanlagegeschäft intensivieren.

Von denjenigen Vermittlern, die ihre Erlaubnis zurückgeben wollen, will rund ein Drittel (35 Prozent) Finanzanlagen vollständig aufgeben. Jeweils ein knappes Viertel will sich einem sogenannten Haftungsdach (24 Prozent) anschließen oder auf vermögensverwaltende Lösungen (23 Prozent) fokussieren. Jeder sechste Vermittler dieser Gruppe würde sich auf einen reinen Tippgeberstatus bei Finanzanlagen zurückziehen (16 Prozent).

Ein weiteres Problem der BaFin-Aufsicht: Vermittler benötigen ihre Aufsicht auch, um sich in Erlaubnisfragen beraten zu lassen. Laut AfW-Vermittlerbarometer nutzen 26 Prozent das entsprechende Angebot bei den Gewerbeämtern, 44 Prozent bei den Industrie- und Handelskammern. Nach Aussage des DIHK gibt es pro Jahr ca. 30.000 Beratungsanfragen in den Kammern. „Das zeigt mehr als deutlich, dass hier Beratungsbedarf besteht. Dieser Service würde bei einem mittelstandsfeindlichen Aufsichtswechsel komplett wegfallen und die Position der unabhängigen Vermittler und damit auch der Kunden verschlechtern“, gibt Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, zu Bedenken.

Bereits durch die Umsetzung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) werden Betroffene ab 1. August 2020 mit zusätzlichen Pflichten wie dem Ex-Ante-Kostenausweis und einer Geeignetheitsprüfung und insbesondere dem Taping (Gesprächsmitschnitt) konfrontiert. Auch dort überlegen laut Umfrage bereits 41 Prozent der betroffenen Personen, aus diesem Grund ihre Erlaubnis zurückzugeben. 

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von factum
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