Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 09.10.2019
Nr. 131/2019
Urteil vom 9. Oktober 2019 – VIII ZR 21/19
Ausgabejahr 2019
Erscheinungsdatum 09.10.2019
Nr. 131/2019
Urteil vom 9. Oktober 2019 – VIII ZR 21/19
Die Immobilien-Investmentgesellschaft Corestate hat für das Dresdner Objekt „MIKA Quartier“ ein Finanzierungspaket strukturiert, das die wachsenden ESG-Anforderungen institutioneller Investoren berücksichtigt (ESG steht für Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung).
Zum 1. Oktober 2019 sind insgesamt 38.161 Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) im Finanzanlagenvermittlerregister eingetragen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Meldung veröffentlicht, wonach der hinreichende Verdacht bestehe, dass es sich bei dem privaten Security Token Offering (STO) von BTC-ECHO um ein „Öffentliches Angebot ohne Prospekt“ handeln könnte (DFPA berichtete).
Der Bund der Versicherten (BdV) beklagt seit mehr als 30 Jahren den „legalen Betrug der Versicherungswirtschaft bei der kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherung“.
Der offene Immobilienfonds „Leading Cities Invest“ der Frankfurter Unternehmensgruppe KanAm Grund hat in Barcelona eine voll vermietete Büroimmobilie im Stadtkern erworben. Damit ist der momentan für Neuanlagen geschlossene Fonds jetzt auch mitten in der Hauptstadt Kataloniens, der wirtschaftlich stärksten Region Spaniens, präsent.
Mit Eigenkapitalzusagen von mehr als 60 Millionen Euro ist am 1. Oktober 2019 der zweite Wohnen-Spezial-AIF „Best Value Wohnen ll“ der Immobilien-Investmentgesellschaft BMO Real Estate Partners Deutschland gestartet. Das Ziel-Investitionsvolumen liegt bei 270 Millionen Euro, die Fondslaufzeit beträgt 15 Jahre.
Mit Eigenkapitalzusagen von mehr als 60 Millionen Euro ist am 1. Oktober 2019 der zweite Wohnen-Spezial-AIF „Best Value Wohnen ll“ der Immobilien-Investmentgesellschaft BMO Real Estate Partners Deutschland gestartet. Das Ziel-Investitionsvolumen liegt bei 270 Millionen Euro, die Fondslaufzeit beträgt 15 Jahre.
Der Interessenverband Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) hat im Rahmen der Konsultation zum Bericht der sogenannten Technical Expert Group (TEG) Stellung bezogen und hält bei der Nachhaltigkeitstaxonomie weitere Anpassungen für notwendig.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheiden vom 27. September 2019 sowohl der Capital Group SP z o. o., Warschau, Polen, als auch Herrn Celal Cakir in seiner Funktion als Geschäftsführer der Capital Group SP z o. o. das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.